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FAQ
- Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.
- Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
- Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille). Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder der Konsum von Betäubungsmitteln und/oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
- Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Punkte).
- Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
- Eine erhebliche Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder zur erheblichen Straftat ein Fahrzeug benutzt wurde.
Quelle: bast.de
- Gutachter beurteilen nicht im luftleeren Raum oder nach Sympathie oder Tageslaune. In den "Begutachtungs-Leitlinien" der Bundesanstalt für Straßenwesen und den "Beurteilungskriterien" der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ist beschrieben, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit eine MPU positiv werden kann. Überlegen Sie, was Sie dazu beigetragen haben, damit Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden musste beziehungsweise werden muss. Auch wenn Sie der Meinung sein sollten, zu Unrecht bestraft worden zu sein – bei der MPU müssen rechtskräftige Entscheidungen als Tatsache gewertet werden. Bei der MPU wird geprüft, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten verändert wurde. Gutachter gehen davon aus, dass Menschen sich nur dann erfolgreich (ausreichend erprobt und stabil, in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr) verändern können, wenn geklärt ist,
- was Sie genau falsch gemacht haben,
- warum Sie es so und nicht anders gemacht haben.
- Wenn Sie das dem Gutachter erklären konnten, ist es außerdem wichtig, dass Sie beschreiben können
- wann und warum Sie eine Entscheidung getroffen haben, Ihr Verhalten zu ändern,
- wie Sie diese Änderung umgesetzt und vielleicht auch durchgesetzt haben,
- und was sich dadurch bei Ihnen inzwischen verändert hat.
- Schließlich muss noch geklärt werden können,
- wodurch Sie sicherstellen wollen und können, dass es nicht wieder zu den früheren Fehlern kommen wird – also, welches neue Verhalten Sie künftig zeigen werden. Auf dieser Basis sollen die Zuständigen bei Ihrer Führerscheinstelle nachvollziehen können, dass Sie nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.
Quelle: bast.de
- Gutachter fragen genau nach, ob Sie Ihre Fehler sehen, die Entwicklung zu dem Fehlverhalten (äußere und persönliche Bedingungen) erkannt haben und Ihr Verhalten ausreichend und stabil verändert haben. Trauen Sie sich, offen über alles zu sprechen. Wenn Sie den Gutachtern Wichtiges nicht mitteilen, fehlen bei der Beurteilung Informationen, und die Gutachter können im Gutachten nicht nachvollziehbar begründen, dass die Bedenken nicht mehr bestehen. Der Gutachter kann immer nur alle nötigen Fragen stellen und sieht das auch als seine Verantwortung. Dafür, dass die nötigen Informationen zur Klärung der Bedenken beitragen werden, sind Sie als Betroffener verantwortlich.
Quelle: bast.de
- Die Gutachter werden Ihnen, wenn möglich, noch am Untersuchungstag das voraussichtliche Ergebnis mündlich mitteilen. Es kann sein, dass noch kein Ergebnis mitgeteilt werden kann, wenn
- noch Befunde abzuwarten sind,
- es nötig ist, dass sich Gutachter mit Kollegen beraten.
- Bis zur Versendung des Gutachtens können nach Eingang aller evtuell noch ausstehenden Befunde zehn Werktage vergehen. Die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft ausschließlich Ihre Führerscheinstelle.
Quelle: bast.de
- Ist aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit eine MPU erforderlich, kann es sein, dass neben einer psychologischen Aufarbeitung auch eine Abstinenz notwendig ist. In diesem Fall muss die Abstinenz nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei seriösen Beratungsstellen.
Wurde Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU. Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Beachten Sie bitte, dass eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiterläuft.
Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprüfung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit des Nichtbesitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis entstehen (mangelnde Fahrpraxis) und nicht im Rahmen der MPU abgeklärt werden. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV), wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Lkw oder Bus durchführen wollen. Unter Umständen ist der Nachweis der Grundqualifikation oder der Weiterbildung erforderlich, dessen Erwerb Sie zeitsparend parallel zur MPU-Vorbereitung betreiben können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle und Ihrer örtlich zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).
Quelle: bast.de
- Die Gebühren für eine MPU sind gesetzlich in einer Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Ab Gebühren Nummer 451) festgelegt. Hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer und ggf. Kosten für Zweitschriften.
Quelle: bast.de